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PRESSEMITTEILUNG: Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises informiert

Gefährliche Kurve in Nümbrecht, Homburger Papiermühle, L95 (Homburger Str.) wird entschärft


Oberbergischer Kreis. Die oben genannte Örtlichkeit fiel auf, da es hier in der Zeit von 2019 – 2023 zu 6 Verkehrsunfällen (5 Unfälle mit Leichtverletzten, 1 schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) gekommen ist. Im Bereich der Kurve soll jetzt Tempo 30 gelten.

Aufgrund der Unfallauffälligkeit hat sich vor Kurzem die Unfallkommission des Oberbergischen Kreises mit der Gefahrenstelle näher befasst.

Nach erfolgter Unfallanalyse und Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnte übereinstimmend festgestellt werden, dass der Verlauf der relativ scharfen Kurve aufgrund der Topographie nur sehr langsam befahren werden kann und es hier besonderer Vorsicht bedarf, auch vor dem Hintergrund der unmittelbar im Kurvenbereichen liegenden Einmündung.

Daher hat die zuständige Unfallkommission mehrere Maßnahmen beschlossen:

1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der gefährlichen Kurve ist auf 30 km/h zu
reduzieren

2. Verlegung der Gefahrenzeichen 103-10 (Kurve links) bzw. 103-20 (Kurve rechts) näher in
Richtung Kurve

3. Zusätzliche Linksaufstellung der vorgenannten Gefahrenzeichen.

Mit diesen Maßnahmen hofft die Unfallkommission nun auf eine deutliche Besserung des Unfallaufkommens im dortigen Kurvenbereich.
Die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen wird durch den zuständigen Straßenbaulastträger (hier: Landesbetrieb Straßenbau NRW) in Kürze durchgeführt.

Wissenswertes zur Unfallkommission:

Was macht die Unfallkommission?

Unfallkommissionen haben bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zubewerten und bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen zur Beseitigung zu beschließen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere auch die Sonderuntersuchungen, die sich auf besondere Unfallmerkmale auf Außerortsstraßen beziehen. Sie dienen dazu, das Augenmerk auf Unfälle zu lenken, die in Verbindung mit einem Sondermerkmal eine besondere Unfallauffälligkeit im  Straßennetz zeigen. Bei diesen Sondermerkmalen handelt es sich um Unfälle mit Aufprall auf Bäumen, Motorradunfälle und Kurvenunfälle. Diese auffälligen Strecken werden alle drei Jahre durch die Bezirksregierung Köln ermittelt und von der Unfallkommission behandelt.

Wer sitzt in der Unfallkommission?

Die Unfallkommission besteht in der Regel aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreis, der Kreispolizeibehörde, der
Straßenbaulastträger und der betroffenen Kommune.

Wann handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle/-linie?

Aus dem Runderlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Grenzwerte zur Identifizierung von Unfallhäufungsstellen und -linien. Wenn sich z.B. an einer Kreuzung innerhalb eines Jahres drei Verkehrsunfälle in gleicher Weise mit leichten Personenschäden ereignen, handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. Wenn sich innerhalb von drei Jahren drei Verkehrsunfälle in unterschiedlicher Weise mit schweren Personenschäden ereignet haben, handelt es sich ebenfalls um eine Unfallhäufungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie hier.


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