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Gemeinde Nümbrecht startet mit Unterstützung von SARSTEDT ein Förderprogramm für die Wiederaufforstung

In Nümbrecht ist der Klimawandel zum zweiten Mal Anlass und Motor für ein kommunales Förderprogramm. Nachdem von 2020 bis 2022 der Ausbau erneuerbarer Energien durch die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen finanziell unterstützt wurde, sollen Fördergelder nun dem heimischen Wald zugutekommen.


Dieses elementare und sensible Ökosystem hat durch die zunehmende Trockenheit und den dadurch begünstigten Borkenkäferbefall schwere Schäden erlitten, auch im Oberbergischen Kreis. Besonders betroffen sind die vielen Fichtenbestände.

Angesichts dessen hat der Rat der Gemeinde Nümbrecht im Dezember letzten Jahres das Kommunalförderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" verabschiedet.

Dies aufgreifend hat sich SARSTEDT dazu entschieden, das Förderpaket mit 100.000 € zu unterstützen.

"Die Waldschäden sind immens. Wir wollen bei der Wiederaufforstung der vielen Kalamitätsflächen helfen und als ortsansässiges Familienunternehmen einen Beitrag für einen zukunftsfähigen Wiederaufbau unserer Lebensader in der Gemeinde leisten", erläutert Jürgen Sarstedt Aufsichtsratsvorsitzender und Gesellschafter des Unternehmens die Intention.

"Damit kann die aus dem Gemeindehaushalt bereitgestellte Summe von 50.000 € dank des Zuschusses der Firma SARSTEDT von 100.000 € auf insgesamt 150.000 € erhöht werden", freut sich Bürgermeister Redenius.

Neben der Wiederherstellung beschädigter Waldflächen zielt das Förderprogramm zugleich auf Klimaanpassung ab. So werden zwei ortskundige forstfachlich ausgebildete Personen die Maßnahmenumsetzung durch eine Pflanzberatung vorab und eine Qualitätsabnahme im Nachgang begleiten. Daneben werden Aufwendungen wie Pflanzenmaterial/Saatgut, deren Einbringen in den Boden und mechanischer Pflanzenschutz in Abhängigkeit der zu bepflanzenden Flächengröße mit bis zu 2.000 € bezuschusst. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in deren Eigentum oder Besitz sich forstwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gemeindegebiets Nümbrecht befinden. Die Förderung kann für beschädigte Flächen, sogenannte Kalamitätsflächen, von bis zu 1 Hektar Größe beantragt werden. Damit sollen bewusst Besitzerinnen und Besitzer kleiner bzw. kleinster Waldparzellen angesprochen werden, weil hier vergleichsweise hohe Kosten und aktuell fehlende anderweitige Fördermöglichkeiten eine Wiederaufforstung erschweren.

Ab sofort können interessierte Waldbesitzer einen Förderantrag stellen. Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen zum Förderverfahren und was bei der Antragstellung zu beachten ist, finden Sie hier.


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