Förderung für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen Frist zur Antragstellung: 30.Mai 2025
Die Gemeinde Nümbrecht kann dieses Jahr wieder finanzielle Mittel bereitstellen, um kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen bezuschussen.
Der überwiegende Teil der Finanzmittel stammt aus einem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch Mittel der Gemeinde Nümbrecht aufgestockt. Insgesamt steht ein Budget von 20.000 € zur Verfügung.
Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die Außenwirkung entfalten, z.B. Fassadensanierung, Fensteranstrich (kein Fensteraustausch), etc.
EigentümerInnen privater Baudenkmäler können einen Zuschussantrag bis zum 30. Mai 2025 bei der Unteren Denkmalbehörde, Gemeinde Nümbrecht, Hauptstr. 16 stellen. Der Antrag muss Angaben zu den geplanten Denkmalpflegemaßnahmen sowie eine Kostenschätzung/-voranschlag (3 Angebote) enthalten.
Nach Fristablauf werden die eingegangenen Anträge geprüft, die Fördermittel aufgeteilt sowie die entsprechenden Bescheide über die Inaussichtstellung einer Förderung erteilt. Die Förderung beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.
Die Auszahlung der Zuwendungsbeträge erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Sanierungs- bzw. Erhaltungsmaßnahme.
Wichtig: Die Maßnahmenumsetzung darf erst nach Erhalt des Bescheids über die Inaussichtstellung der Förderung inkl. Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beauftragt und begonnen werden. Die Maßnahme sollte nach Möglichkeit bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Nümbrecht, Klaudia Altwicker, Tel: 02293/302 144 oder klaudia.altwicker@nuembrecht.de