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Förderung für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen Frist zur Antragstellung: 17.Mai 2024

Die Gemeinde Nümbrecht kann dieses Jahr wieder finanzielle Mittel bereitstellen, um kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen bezuschussen.


Der überwiegende Teil der Finanzmittel stammt aus einem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch Mittel der Gemeinde Nümbrecht aufgestockt. Insgesamt steht ein Budget von 20.000 € zur Verfügung.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die Außenwirkung entfalten, z.B. Fassadensanierung, Fensteranstrich (kein Fensteraustausch), etc.

EigentümerInnen privater Baudenkmäler können einen Zuschussantrag bis zum 17. Mai 2024 bei der Unteren Denkmalbehörde, Gemeinde Nümbrecht, Hauptstr. 16 stellen. Der Antrag muss Angaben zu den geplanten Denkmalpflegemaßnahmen sowie eine Kostenschätzung/-voranschlag (3 Angebote) enthalten.

Nach Fristablauf werden die eingegangenen Anträge geprüft, die Fördermittel aufgeteilt sowie die entsprechenden Zuwendungsbescheide erteilt. Die Förderung beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.

Die Auszahlung der Zuwendungsbeträge erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Sanierungs- bzw. Erhaltungsmaßnahme.

Wichtig: Sämtliche Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung der Förderung beauftragt und ausgeführt werden und nach Möglichkeit bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Nümbrecht, Klaudia Altwicker, Tel: 02293/302 144 oder klaudia.altwicker@nuembrecht.de


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