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Fördermöglichkeiten für Fassadensanierungen im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms der Gemeinde Nümbrecht

Wer eine Immobilie im Geltungsbereich des Fassaden-und Hofprogramms der Gemeinde Nümbrecht hat, kann für bestimmte Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an seinen öffentlich einsehbaren Fassaden- und Freiflächen eine Förderung beantragen.


Insgesamt stehen hierfür noch ca. 90.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.

Wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind, aber unklar ist, welche Maßnahmen wirklich zu einer ortsgestalterischen Verbesserung beitragen würden, kann sich eine - allerdings begrenzte - Anzahl von Interessenten kostenfrei mit Hilfe von Gestaltungsvorschlägen und einer Vorher-/ Nachherdarstellung umfassend fachlich beraten lassen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich nach den entstandenen Kosten. Maximal können 50% der als förderfähig anerkannten Kosten bezuschusst werden. Pro Objekt ist die Förderung auf 10.000 € begrenzt.

Da das Programm Ende 2025 ausläuft, empfiehlt sich eine zügige Antragstellung. Maßnahmen müssten bis Ende 2025 durchgeführt und abgerechnet werden. In begründeten Fällen ist evtl. auch eine Verlängerung bis Ende 2026 möglich.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Zum Beispiel:

  • Instandsetzung und Sanierung von Fassaden, Austausch von Türen, Fenstern und Schaufenstern. Hierbei hat deren Gestaltung der architektonischen Formensprache des gesamten Gebäudes in seiner ursprünglichen Architektur zu entsprechen.
  • Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung erhaltenswerter ursprünglicher Fassaden- und Fenstergliederungen.
  • Gestaltung von Abstandsflächen, Vorgärten und öffentlich zugänglichen Innenhöfen.
  • Begrünung von Fassaden, Mauern (sofern es sich nicht um historische bzw. denkmalgeschützte Mauern und Fassaden handelt) und Garagen einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen.

Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

Zum Beispiel:

  • Maßnahmen, die nicht oder nur in sehr geringem Maße zu einer Verbesserung des Ortsbildes führen würden
  • Reine Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen
  • Energetische Maßnahmen (z.B. Fassadendämmung)
  • Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde Nümbrecht bereits vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden.
  • Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen)

Wo gibt es weitere Informationen für Interessierte?

 

  • Homepage der Gemeinde Nümbrecht:
    • Rubrik Leben in Nümbrecht/Planen, Bauen, Wohnen/Fassaden- und Hofprogramm
  • Telefonisch beim Bauamt der Gemeinde Nümbrecht:
    • Klaudia Altwicker, Tel: 02293/302-144
  • Email: Klaudia.altwicker@nuembrecht.de

 

Auf dem Bild ist das Nümbrechter "N" Logo mit dem Schriftzug "Informationen aus dem Rathaus" zusehen

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