Brandverhütungsschau
Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder bedeutenden Sachwerten gefährdet werden können, müssen im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes, je nach Gefährdungsgrad, in Zeitabständen von längstens sechs Jahren, überprüft werden.
Die sogenannte Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen und obliegt der Gemeinde.
Die Durchführung der Brandverhütungsschau wurde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Oberbergischen Kreis übertragen.
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung ist durch den Oberbergischen Kreis im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 13 vom 01.04.2019 öffentlich bekanntgemacht worden.