Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat am 13.12.2022 das Förderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" beschlossen. Das Programm fördert die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen von bis zu 1 Hektar Größe durch ein Maßnahmenbündel. Dieses beinhaltet Beratungs- und Prüfleistungen durch forstfachlich ausgebildete ortskundige Personen sowie Sach- und Investitionsausgaben. Förderanträge können bis zum 30.06.2025 bei der Gemeinde Nümbrecht gestellt werden. Das Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 150.000 €.
BITTE BEACHTEN SIE:
Die mit diesem Förderprogramm gewährte Fördersumme stellt einen Zuschuss für die Ihnen im Zuge der Wiederaufforstungsmaßnahme entstandenen Kosten für Sach- und Investitionsausgaben (Pflanzenmaterial/Saatgut, mechanischer Pflanzenschutz und deren Einbringen in die Fläche) dar. Es handelt sich demnach nicht um eine 100%-Förderung, so dass der Antragsteller einen Eigenanteil an den Kosten zu tragen hat.
Die im Zuwendungsbescheid ausgestellte Fördersumme wird im Rahmen der fachlichen Pflanzberatung durch einen sachkundigen Förster anhand der empfohlenen Anzahl einzubringender Baumarten und aktuell bekannter Standardpreise ermittelt. Sollten die Ihnen entstandenen Kosten jedoch geringer ausfallen als die Fördersumme, kann die Auszahlung auch nur in Höhe der Ihnen tatsächlich entstandenen geringeren Kostensumme erfolgen.
Die Förderrichtlinie "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um einen Förderantrag zu stellen. Möchten Sie einen Förderantrag stellen, verwenden Sie bitte das hier bereitgestellte Antragsformular. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in deren Eigentum oder Besitz sich forstwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gemeindegebiets Nümbrecht befinden.
Beide Dokumente stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass dem Antragsformular eine Grundstückskarte mit einer Kennzeichnung der beschädigten Waldfläche beizufügen ist!
Hier erläutern wir das Förderverfahren. Wenn Sie auf die +-Zeichen klicken, erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Verfahrensschritt.
Reichen Sie bitte den Förderantrag mit den geforderten Anlagen bei der Gemeinde Nümbrecht per Post, E-Mail oder durch persönliche Abgabe fristgerecht ein.
Der Eingang des Antrags wird Ihnen durch die Gemeinde Nümbrecht per E-Mail bestätigt und liegt bei der Gemeinde zur Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Gemeinde Nümbrecht erneut eine Nachricht per E-Mail (Bewilligungsbestätigung). Sollte der Förderantrag unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die Gemeinde auf Sie zukommen und entsprechend um Nachforderungen bitten.
Die Bewilligungsbestätigung dient als Nachweis eines erfolgreich gestellten Förderantrags und berechtigt Sie dazu, auf Grundlage der Förderrichtlinie eine fachliche Pflanzberatung (siehe Schritt 4) in Anspruch zu nehmen. Die Bestätigung ist beim vereinbarten Beratungstermin entsprechend vorzuzeigen.
Die fachliche Pflanzberatung (M1) soll eine standortgemäße, klimawandelangepasste Bepflanzung auf Ihrer Waldfläche gewährleisten. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Beratungstermin mit einem der zur Verfügung stehenden Ansprechpartner (siehe Punkt 6.3 der Förderrichtlinie). Die Durchführung der Pflanzberatung wird bescheinigt. Erst wenn der Gemeinde Nümbrecht die Bescheinigung darüber vorliegt, kann für die Gewährung einer Förderung der Zuwendungsbescheid ausgestellt werden.
Nach erfolgreicher Pflanzberatung – Bescheinigung dient als Nachweis – erhalten Sie von der Gemeinde Nümbrecht schriftlich per Post eine Zusage über die Höhe der Förderung (Zuwendungsbescheid).
Nun können Sie die Anpflanzung laut Empfehlung aus der fachlichen Pflanzberatung angehen und in der beantragten Waldfläche umsetzen. Sollte es hierbei zu begründeten Verzögerungen kommen und der im Zuwendungsbescheid angegebene Durchführungszeitraum nicht eingehalten werden können, informieren Sie bitte umgehend die Gemeinde Nümbrecht.
Melden Sie die erfolgte Anpflanzung zeitnah dem Ansprechpartner, der Sie fachlich beraten hat (siehe Verfahrensschritt 4), und vereinbaren Sie mit ihm einen Vor-Ort-Termin zur abschließenden Qualitätsabnahme (M5). Der Erfolg der vorgenommenen Bepflanzung wird Ihnen mit einem Abnahmeprotokoll bescheinigt. Reichen Sie dieses bitte bei der Gemeinde Nümbrecht ein, damit die Auszahlung der Fördersumme erfolgen kann.
Bitte reichen Sie zusammen mit dem Abnahmeprotokoll der Qualitätsabnahme die Rechnungen über entstandene Kosten für Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischen Pflanzenschutz bei der Gemeinde Nümbrecht ein. Sie werden für die Auszahlung der Fördersumme benötigt.
Nach erfolgreicher Qualitätsabnahme und dem Vorliegen aller erforderlichen Nachweise wird der Förderbetrag gemäß Zuwendungsbescheid innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Abnahmeprotokolls seitens der Gemeinde Nümbrecht ausgezahlt.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise zum Förderprogramm.
Sie können den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen per Post, E-Mail oder durch persönliche Abgabe einreichen. Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir bei postalischen und persönlichen Zustellungen die Unterlagen möglichst in beidseitig ausgedruckter Form einzureichen. Vielen Dank!
Miriam Wood
Tel.: 02293-302 245
Dr. Sandra Opitz
Tel.: 02293-302 222
Fax: 02293-302 130
E-Mail: waldfoerderung@nuembrecht.de