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Förderung Wiederaufforstung

Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat am 13.12.2022 das Förderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" beschlossen. Das Programm fördert die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen von bis zu 1 Hektar Größe durch ein Maßnahmenbündel. Dieses beinhaltet Beratungs- und Prüfleistungen durch forstfachlich ausgebildete ortskundige Personen sowie Sach- und Investitionsausgaben. Förderanträge können ab dem 18.08.2023 bei der Gemeinde Nümbrecht gestellt werden. Das Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 150.000 €.

 

BITTE BEACHTEN SIE: 

Die mit diesem Förderprogramm gewährte Fördersumme stellt einen Zuschuss für die Ihnen im Zuge der Wiederaufforstungsmaßnahme entstandenen Kosten für Sach- und Investitionsausgaben (Pflanzenmaterial/Saatgut, mechanischer Pflanzenschutz und deren Einbringen in die Fläche) dar. Es handelt sich demnach nicht um eine 100%-Förderung, so dass der Antragsteller einen Eigenanteil an den Kosten zu tragen hat.

Die im Zuwendungsbescheid ausgestellte Fördersumme wird im Rahmen der fachlichen Pflanzberatung durch einen sachkundigen Förster anhand der empfohlenen Anzahl einzubringender Baumarten und aktuell bekannter Standardpreise ermittelt. Sollten die Ihnen entstandenen Kosten jedoch geringer ausfallen als die Fördersumme, kann die Auszahlung auch nur in Höhe der Ihnen tatsächlich entstandenen geringeren Kostensumme erfolgen.


Förderrichtlinie und Antragsformular

Die Förderrichtlinie "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um einen Förderantrag zu stellen. Möchten Sie einen Förderantrag stellen, verwenden Sie bitte das hier bereitgestellte Antragsformular. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in deren Eigentum oder Besitz sich forstwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gemeindegebiets Nümbrecht befinden.

Beide Dokumente stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

Download Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass dem Antragsformular eine Grundstückskarte mit einer Kennzeichnung der beschädigten Waldfläche beizufügen ist! 


Das Förderverfahren im Überblick

Hier erläutern wir das Förderverfahren. Wenn Sie auf die +-Zeichen klicken, erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Verfahrensschritt.

Reichen Sie bitte den Förderantrag mit den geforderten Anlagen bei der Gemeinde Nümbrecht per Post, E-Mail oder durch persönliche Abgabe fristgerecht ein.

Der Eingang des Antrags wird Ihnen durch die Gemeinde Nümbrecht per E-Mail bestätigt und liegt bei der Gemeinde zur Prüfung.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Gemeinde Nümbrecht erneut eine Nachricht per E-Mail (Bewilligungsbestätigung). Sollte der Förderantrag unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die Gemeinde auf Sie zukommen und entsprechend um Nachforderungen bitten.

Die Bewilligungsbestätigung dient als Nachweis eines erfolgreich gestellten Förderantrags und berechtigt Sie dazu, auf Grundlage der Förderrichtlinie eine fachliche Pflanzberatung (siehe Schritt 4) in Anspruch zu nehmen. Die Bestätigung ist beim vereinbarten Beratungstermin entsprechend vorzuzeigen. 

Die fachliche Pflanzberatung (M1) soll eine standortgemäße, klimawandelangepasste Bepflanzung auf Ihrer Waldfläche gewährleisten. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Beratungstermin mit einem der zur Verfügung stehenden Ansprechpartner (siehe Punkt 6.3 der Förderrichtlinie). Die Durchführung der Pflanzberatung wird bescheinigt. Erst wenn der Gemeinde Nümbrecht die Bescheinigung darüber vorliegt, kann für die Gewährung einer Förderung der Zuwendungsbescheid ausgestellt werden.

Nach erfolgreicher Pflanzberatung – Bescheinigung dient als Nachweis – erhalten Sie von der Gemeinde Nümbrecht schriftlich per Post eine Zusage über die Höhe der Förderung (Zuwendungsbescheid).

Nun können Sie die Anpflanzung laut Empfehlung aus der fachlichen Pflanzberatung angehen und in der beantragten Waldfläche umsetzen. Sollte es hierbei zu begründeten Verzögerungen kommen und der im Zuwendungsbescheid angegebene Durchführungszeitraum nicht eingehalten werden können, informieren Sie bitte umgehend die Gemeinde Nümbrecht.

Melden Sie die erfolgte Anpflanzung zeitnah dem Ansprechpartner, der Sie fachlich beraten hat (siehe Verfahrensschritt 4), und vereinbaren Sie mit ihm einen Vor-Ort-Termin zur abschließenden Qualitätsabnahme (M5). Der Erfolg der vorgenommenen Bepflanzung wird Ihnen mit einem Abnahmeprotokoll bescheinigt. Reichen Sie dieses bitte bei der Gemeinde Nümbrecht ein, damit die Auszahlung der Fördersumme erfolgen kann.

Bitte reichen Sie zusammen mit dem Abnahmeprotokoll der Qualitätsabnahme die Rechnungen über entstandene Kosten für Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischen Pflanzenschutz bei der Gemeinde Nümbrecht ein. Sie werden für die Auszahlung der Fördersumme benötigt.  

Nach erfolgreicher Qualitätsabnahme und dem Vorliegen aller erforderlichen Nachweise wird der Förderbetrag gemäß Zuwendungsbescheid innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Abnahmeprotokolls seitens der Gemeinde Nümbrecht ausgezahlt.


Wichtige Hinweise!

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise zum Förderprogramm.

  • Eine Förderung kann nur für Kalamitätsflächen im Privatwald beantragt werden, die im Gemeindegebiet Nümbrecht liegen und eine Größe von bis zu 1 Hektar aufweisen. Dabei ist die Größe der beschädigten Fläche, nicht die Gesamtfläche bzw. Flurstücksgröße maßgeblich.
     
  • Der Förderantrag ist vor Beginn jeglicher Maßnahmen, die der Wiederaufforstung dienen, zu stellen. Beantragen Sie die Zuwendung bitte erst, wenn Sie sicher sind, den Umsetzungszeitraum von zwölf Monaten einhalten zu können. Eine Möglichkeit der Vormerkung für den Erhalt einer Zuwendung besteht nicht!
     
  • Beachten Sie, dass für eine Antragsbearbeitung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die geforderten Anlagen vorliegen müssen. Verwenden Sie für die Antragstellung bitte das aktuelle Antragsformular auf dieser Seite. 
     
  • Bitte geben Sie im Antragsformular unbedingt eine E-Mail-Adresse an, da die Kommunikation im Förderverfahren über das Versenden von E-Mails erfolgt. 
     
  • Die fachliche Pflanzberatung kann erst nach erfolgreicher Antragstellung in Anspruch genommen werden (Bewilligungsbestätigung muss vorliegen).
     
  • Sollte es während der Anpflanzung zu Verzögerungen kommen und absehbar sein, dass der Umsetzungszeitraum nicht eingehalten werden kann, benachrichtigen Sie bitte die Gemeinde vor Ablauf der Durchführungsfrist.
     
  • Beachten Sie, dass Sie eine Förderung nur erhalten, wenn alle geforderten Unterlagen dem Fördergeber vorliegen. Diese sind der Förderrichtlinie und dem Antragsformular zu entnehmen.
     
  • Bitte beachten Sie zudem, dass der Zuwendungsbescheid noch keine Auszahlung der Fördermittel garantiert. Hierfür muss das gesamte Verfahren erfolgreich durchlaufen und eine Wiederaufforstung gemäß Empfehlung aus der Pflanzberatung durchgeführt worden sein. Die Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn der Gemeinde das Abnahmeprotokoll über die erfolgreiche Qualitätsabnahme vorliegt.
  • Antragsteller können maximal zwei Anträge einreichen. Die Anträge müssen sich dabei auf zwei verschiedene Kalamitätsflächen (d.h. auf unterschiedlichen Flurstücken liegend) mit jeweils einer Größe von unter 1 Hektar beziehen.

Sie können den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen per Post, E-Mail oder durch persönliche Abgabe einreichen. Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir bei postalischen und persönlichen Zustellungen die Unterlagen möglichst in beidseitig ausgedruckter Form einzureichen. Vielen Dank! 


Kontakt Gemeinde Nümbrecht

Miriam Wood
Tel.:  02293-302 245

Dr. Sandra Opitz
Tel.:  02293-302 222

Fax:  02293-302 130
E-Mail:  waldfoerderung@nuembrecht.de