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Waldbesitzer in Nümbrecht können sich Wiederaufforstungsmaßnahmen fördern lassen

Sie besitzen Waldflächen auf dem Gemeindegebiet Nümbrecht, die durch Trockenheitsperioden und Borkenkäferbefall der letzten Jahre stark in Mitleidenschaft gezogen worden sind? Dann können Sie aktuell vom kommunalen Förderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" profitieren, das unterstützt durch die Firma SARSTEDT im letzten Sommer gestartet ist. Denn es sind noch hinreichend Fördermittel vorhanden.


Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gefördert wird die Wiederaufforstung beschädigter Waldflächen von bis zu 1 Hektar Größe, die vor der Schädigung einen Nadelholzanteil von mindestens 50 Prozent aufwiesen. Die Förderung umfasst ein ganzes Maßnahmenbündel, bestehend aus einer fachlichen Pflanzberatung, dem Einkauf und Einbringen von Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischem Pflanzenschutz sowie einer Nachkontrolle der vorgenommenen Bepflanzung. Um eine standortgemäße und zugleich klimawandelangepasste Wiederaufforstung sicherzustellen, wird das Programm von zwei ortskundigen forstfachlich ausgebildeten Personen betreut. Diese beraten Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst über geeignete Baumarten und nehmen am Ende die Anpflanzung auf der Fläche ab.

„Seit Programmstart sind schon über 30 Anträge eingegangen und die ersten Flächen konnten bereits neu bepflanzt werden. Wir freuen uns, einen solchen wichtigen Beitrag leisten zu können und hoffen, noch mehr Waldflächen mit der Förderung wiederherstellen zu können“, erläutert Bürgermeister Hilko Redenius.

Pro Antrag kann der Zuschuss für die Wiederaufforstung der Waldfläche je nach Größe der zu bepflanzenden Fläche maximal 2.000 € betragen. Die Kosten für die Pflanzberatung und Nachkontrolle werden zu 100% übernommen. Waldbesitzer können bis zu zwei Anträge für verschiedene Kalamitätsflächen stellen. Wichtig ist, dass zuerst der Förderantrag bei der Gemeinde Nümbrecht eingereicht wird. Erst dann beginnt, nach erfolgreicher Antragsprüfung, das Förderverfahren und es kann im ersten Schritt die fachliche Pflanzberatung in Anspruch genommen werden.

Mit dem Programm werden bewusst Besitzerinnen und Besitzer kleiner bzw. kleinster Waldparzellen angesprochen, weil hier vergleichsweise hohe Kosten und fehlende anderweitige Fördermöglichkeiten eine Wiederaufforstung erschweren. Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen zum Förderverfahren und was bei der Antragstellung zu beachten ist, finden Sie hier.

Foto: Gemeinde Nümbrecht


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