Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen 6 Jahre.
Die Aufgaben des Bürgermeisters sind ebenfalls in der Gemeindeordnung festgelegt:
Der Bürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit von Rat und Verwaltung zum Wohl der Gemeinde erfolgt.