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Verkehrszeichen

Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig. Hierbei wird grundsätzlich die Kreispolizeibehörde und in ihrem Bereich auch die Gemeinde beteiligt.

Verkehrszeichen können nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 Abs.1 StVO).

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angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

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